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Ganztagsbetreuung ab August: was der neue Rechtsanspruch für getrennte Eltern bedeutet
Für viele Familien schließt sich bald eine Lücke, die lange für Stress gesorgt hat. Ab dem 1. August 2026 gilt in Deutschland ein bundesweiter Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Wer sein Kind im kommenden Schuljahr einschulen lässt, hat erstmals ein einklagbares Recht darauf, dass es auch nach dem Unterricht betreut wird.
Gerade für getrennte Eltern ist das eine wichtige Nachricht. Wenn beide arbeiten und sich die Betreuung teilen, ist eine verlässliche Ganztagsbetreuung oft der Baustein, der den Alltag zwischen zwei Haushalten überhaupt erst funktionieren lässt. In diesem Beitrag erklären wir, was genau ab August gilt, wer den Platz beantragt und worauf ihr bei gemeinsamem Sorgerecht achten solltet.

Was ab dem 1. August 2026 gilt
Der neue Anspruch kommt nicht auf einen Schlag für alle, sondern stufenweise. Das ist wichtig zu wissen, damit du einschätzen kannst, ob dein Kind schon dazugehört.
Rechtlich steht der Anspruch auf festem Boden. Er ist im Ganztagsförderungsgesetz geregelt und im § 24 Absatz 4 SGB VIIIverankert. Das bedeutet: Er ist kein Versprechen, sondern ein einklagbares Recht, ähnlich wie der bekannte Anspruch auf einen Kita-Platz.

Warum die Ganztagsbetreuung für getrennte Eltern so wichtig ist
Wenn Eltern zusammenleben, lässt sich eine Betreuungslücke am Nachmittag oft noch irgendwie überbrücken. Für getrennte Eltern ist das schwieriger, weil beide meist arbeiten und niemand spontan einspringen kann. Genau hier hilft die Ganztagsbetreuung.
Eine verlässliche Betreuung bis in den Nachmittag macht viele Betreuungsmodelle überhaupt erst alltagstauglich. Wer im Wechselmodell lebt oder wer als hauptbetreuender Elternteil in Vollzeit arbeitet, gewinnt damit Planbarkeit. Das Kind ist gut versorgt, egal in welcher Woche es bei wem ist.
Dazu kommt ein finanzieller Aspekt. Eine sichere Ganztagsbetreuung kann teure private Lösungen ersparen und beiden Eltern ermöglichen, ihrer Arbeit nachzugehen. Das entlastet die Haushaltskasse auf beiden Seiten.
Weiterlesen: Welches Betreuungsmodell passt?
Wer bei getrennten Eltern die Ganztagsbetreuung beantragt
Hier kommt der Punkt, der bei getrennten Eltern für Unsicherheit sorgt. Die Anmeldung zur Ganztagsbetreuung ist keine Alltagsentscheidung, sondern eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung. Und solche Entscheidungen treffen Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht gemeinsam.
In der Praxis meldet meist der Elternteil das Kind an, bei dem es überwiegend wohnt oder gemeldet ist. Wichtig ist, dass dies in Absprache mit dem anderen Elternteil geschieht. Wer allein anmeldet, ohne den anderen einzubeziehen, riskiert unnötigen Streit, gerade wenn es um die Wahl zwischen verschiedenen Betreuungsformen oder Trägern geht.
Könnt ihr euch nicht einigen, kann das Familiengericht auf Antrag die Entscheidung einem Elternteil übertragen, nach § 1628 BGB. Das sollte aber die letzte Möglichkeit sein. Meist ist eine sachliche Absprache der bessere Weg, gerade weil die Betreuung dem Kind zugutekommt und selten wirklich strittig ist.
So gehst du bei der Anmeldung vor
Damit die Ganztagsbetreuung klappt, lohnt es sich, früh und geordnet vorzugehen. Ein paar Schritte helfen.
Früh informieren und anmelden
Erkundige dich rechtzeitig bei der Schule deines Kindes und beim Jugendamt oder Schulträger, welche Ganztagsform es vor Ort gibt und wie die Anmeldung läuft. Da viele Kommunen noch nicht genug Plätze haben, ist früh dran zu sein ein echter Vorteil.
Schriftlich und dokumentiert beantragen
Stelle den Antrag möglichst schriftlich und hebe eine Kopie auf. Falls dein Kind einen Anspruch hat, aber kein Platz angeboten wird, ist eine dokumentierte Anmeldung die Grundlage, um dein Recht durchzusetzen.
Bei Ablehnung nicht aufgeben
Wird trotz Anspruch kein Platz bereitgestellt, ist das kein Grund, klein beizugeben. Der Anspruch ist einklagbar. Setze den Träger schriftlich in Verzug und lass dich beraten, beim Jugendamt oder anwaltlich. Viele Familien bekommen ihren Platz erst nach einem freundlichen, aber bestimmten Nachhaken.
Ein ehrliches Wort zur Umsetzung
So gut der Rechtsanspruch ist, die Wirklichkeit hinkt vielerorts noch hinterher. In etlichen Kommunen fehlen Plätze, Räume und Fachkräfte. Der Anspruch besteht ab August auf dem Papier, aber ob wirklich jedes Kind sofort einen Platz bekommt, ist regional sehr unterschiedlich.
Das soll dich nicht entmutigen, im Gegenteil. Es ist ein Grund, früh aktiv zu werden und den Anspruch selbstbewusst geltend zu machen. Wer den Antrag rechtzeitig und schriftlich stellt, steht deutlich besser da als jemand, der abwartet. Und der Anspruch selbst steht fest, unabhängig davon, wie gut deine Kommune schon vorbereitet ist.
Wo du Informationen und Hilfe bekommst
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Häufige Fragen
Ganztagsbetreuung: das Wichtigste zum Schluss
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem 1. August 2026 ist eine gute Nachricht für getrennte Eltern. Er schließt eine Lücke, die vielen den Alltag schwer gemacht hat, und gibt beiden Elternteilen mehr Planbarkeit. Für Erstklässler gilt er sofort, in den Folgejahren kommt jeweils ein Jahrgang dazu.
Zwei Dinge solltest du mitnehmen. Erstens: Stimmt die Anmeldung bei gemeinsamem Sorgerecht miteinander ab, das erspart Streit. Und zweitens: Werde früh aktiv, stelle den Antrag schriftlich und lass dich nicht abwimmeln, wenn der Platz nicht sofort da ist. Der Anspruch steht auf deiner Seite.
Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Er gibt den Stand von Juli 2026 wieder, kurz vor Inkrafttreten des Anspruchs zum 1. August 2026. Die Umsetzung ist von Bundesland zu Bundesland und von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Für deinen konkreten Fall wende dich an die Schule, das Jugendamt oder eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Familienrecht.
