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Kindergeld, Unterhalt und Selbstbehalt: Das ändert sich 2026 für getrennte Eltern
Beim Unterhalt 2026 ändern sich für getrennte Eltern gleich mehrere Zahlen auf einmal: das Kindergeld, die Sätze der Düsseldorfer Tabelle und der Selbstbehalt. Wenn du getrennt lebst und ein Kind hast, hängen an diesen wenigen Zahlen sehr viele Fragen. Wie viel Kindergeld kommt, wie viel Unterhalt gezahlt werden muss, wie viel dem zahlenden Elternteil zum Leben bleiben darf. Alle diese Zahlen wurden zum 1. Januar 2026 angepasst.
In diesem Beitrag gehen wir sie der Reihe nach durch. Wir erklären außerdem, wie sie zusammenhängen. Denn daran scheitern erstaunlich viele Gespräche zwischen getrennten Eltern. Der eine rechnet mit dem Betrag aus der Tabelle, der andere mit dem, was auf dem Konto ankommt, und schon steht der Vorwurf im Raum, jemand wolle sich drücken. Dabei stimmen oft beide Zahlen.

Zuerst kurz sortiert: Wer zahlt eigentlich was?
Bevor wir zu den neuen Beträgen kommen, lohnt sich ein Blick auf das Grundprinzip. Wenn du es schon kennst, überspring diesen Abschnitt.
Das deutsche Unterhaltsrecht geht davon aus, dass beide Eltern für ihr Kind aufkommen, allerdings auf unterschiedliche Weise. Der Elternteil, bei dem das Kind überwiegend lebt, leistet seinen Beitrag durch die Betreuung selbst. Kochen, Wäsche, Arzttermine, Hausaufgaben, Nächte im Kinderzimmer. Das nennt sich Betreuungsunterhalt und wird nicht in Euro gemessen.
Der andere Elternteil leistet seinen Beitrag in Geld. Das ist der Barunterhalt, und genau darum geht es, wenn im Alltag von „Unterhalt“ die Rede ist.
Das Gesetz nennt in § 1612a BGB einen Mindestunterhalt. Das ist der Betrag, der einem minderjährigen Kind zusteht, egal wie wenig der zahlende Elternteil verdient. Wie hoch dieser Mindestunterhalt ist, legt das Bundesjustizministerium per Verordnung fest. Für 2025 und 2026 steht das in der Siebten Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung, beschlossen bereits im November 2024. Die Erhöhung für dieses Jahr war also lange vorher bekannt.
Das Kindergeld: 259 Euro pro Kind und Monat
Seit dem 1. Januar 2026 zahlt die Familienkasse 259 Euro pro Kind und Monat. Im Jahr 2025 waren es 255 Euro, davor 250 Euro.
Das sind vier Euro mehr im Monat, also 48 Euro im Jahr. Einen neuen Antrag musst du dafür nicht stellen. Wer schon Kindergeld bezieht, bekommt den erhöhten Betrag automatisch überwiesen.
Diese vier Euro klingen nach wenig, und für sich genommen sind sie es auch. Sie werden gleich noch einmal wichtig, weil das Kindergeld an einer entscheidenden Stelle in die Unterhaltsberechnung hineinspielt.
Das Kindergeld bekommt übrigens immer nur ein Elternteil ausgezahlt, meistens der, bei dem das Kind gemeldet ist. Es wird nicht geteilt und nicht doppelt überwiesen. Der Ausgleich für den anderen Elternteil passiert an anderer Stelle, nämlich beim Unterhalt. Dazu kommen wir gleich.
Weiterlesen: Trennungsjahr und Steuererklärung
Die Düsseldorfer Tabelle: Woher die Beträge beim Unterhalt 2026 kommen
Wenn Eltern über den Unterhalt 2026 sprechen, fällt fast immer der Begriff „Düsseldorfer Tabelle“. Der Name führt ein bisschen in die Irre, denn es handelt sich um kein Gesetz. Es ist eine Leitlinie, die das Oberlandesgericht Düsseldorf seit 1962 herausgibt und regelmäßig anpasst.
Gesetzeskraft hat sie also keine. Trotzdem rechnen Gerichte, Jugendämter und Anwältinnen in ganz Deutschland damit, und zwar praktisch ausnahmslos. Wenn du wissen willst, was auf dich zukommt, ist die Düsseldorfer Tabelle die richtige Adresse.
Sie funktioniert nach zwei Kriterien. Erstens das Alter des Kindes. Ein Teenager kostet mehr als ein Kleinkind, deshalb gibt es vier Altersstufen. Zweitens das bereinigte Nettoeinkommen des zahlenden Elternteils. Dafür gibt es fünfzehn Einkommensgruppen. Je mehr jemand verdient, desto höher der Prozentsatz, der auf den Mindestunterhalt aufgeschlagen wird.
Das Wort „bereinigt“ ist dabei entscheidend. Gemeint ist nicht der Betrag, der auf dem Kontoauszug steht, sondern das Einkommen nach Abzug bestimmter Posten. Dazu gehören zum Beispiel berufsbedingte Aufwendungen oder Raten für Schulden, die noch aus der gemeinsamen Zeit stammen. Was genau abgezogen werden darf, ist im Einzelfall oft strittig und einer der häufigsten Gründe, warum zwei Unterhaltsberechnungen zu zwei verschiedenen Ergebnissen kommen.
Die neuen Sätze seit dem 1. Januar 2026
|
Alter des Kindes |
Mindest-Unterhalt 2025 |
Mindest-Unterhalt 2026 |
|---|---|---|
|
0 bis 5 Jahre |
482 € |
486 € |
|
6 bis 11 Jahre |
554 € |
558 € |
|
12 bis 17 Jahre |
649 € |
653 € |
|
ab 18 Jahre, im Haushalt eines Elternteils |
693 € |
698 € |
Diese Werte gelten für die erste Einkommensgruppe, also bis 2.100 Euro bereinigtes Netto. Sie sind die Grundlage für alles Weitere: In der zweiten Gruppe werden 105 Prozent davon fällig, in der dritten 110 Prozent, und so weiter bis auf 200 Prozent in der höchsten Gruppe.
Die Erhöhung liegt bei ungefähr einem Prozent. Die Struktur der Tabelle mit ihren fünfzehn Einkommensgruppen ist unverändert geblieben.
Wichtig für die Praxis: Ein Kind rutscht am Ersten des Monats, in dem es Geburtstag hat, in die nächste Altersstufe. Wenn dein Kind im März zwölf wird, gilt ab dem 1. März der höhere Satz. Das passiert allerdings nicht automatisch auf dem Konto, sondern muss geltend gemacht werden. Eine Ausnahme gibt es bei dynamischen Unterhaltstiteln, dazu unten mehr.

Unterhalt 2026: Tabellenbetrag ist nicht Zahlbetrag
Hier entstehen die meisten Missverständnisse beim Unterhalt 2026, deshalb nehmen wir uns dafür etwas mehr Zeit.
Der Betrag, den du in der Düsseldorfer Tabelle findest, ist der Bedarf des Kindes. Er beschreibt, was das Kind insgesamt zum Leben braucht. Überwiesen wird am Ende eine andere, niedrigere Summe.
Der Grund liegt beim Kindergeld. Das ist ja ebenfalls für das Kind gedacht. Würde ein Elternteil das volle Kindergeld bekommen und der andere zusätzlich den vollen Tabellenbetrag überweisen, käme beim Kind rechnerisch zu viel an. Deshalb sagt § 1612b BGB: Bei minderjährigen Kindern wird das halbe Kindergeld auf den Unterhalt angerechnet.
Halbes Kindergeld bedeutet 2026: 129,50 Euro. Diese 129,50 Euro werden vom Tabellenbetrag abgezogen. Was übrig bleibt, ist der Zahlbetrag, also die Summe, die tatsächlich überwiesen wird.
Ein Beispiel zum Mitrechnen
Nehmen wir an, das Kind ist acht Jahre alt. Der zahlende Elternteil hat ein bereinigtes Nettoeinkommen, mit dem er in die dritte Einkommensgruppe fällt, also 110 Prozent.
|
Schritt 1: |
Mindestunterhalt für 6 bis 11 Jahre |
558,00 € |
|
Schritt 2: |
davon 110 % (dritte Einkommensgruppe) aufgerundet auf |
613,80 € |
|
Schritt 3: |
minus halbes Kindergeld |
– 129,50 € |
|
Zahlbetrag |
484,50 € |
Das Kind hat also einen Anspruch in Höhe von 614 Euro. Auf dem Konto landen 484,50 Euro. Es handelt sich um dieselbe Rechnung, nur an zwei verschiedenen Stellen abgelesen.
Wenn du das nächste Mal liest, jemand zahle „nur 484 Euro, obwohl ihm 614 zustehen würden“, dann weißt du jetzt, wo die Differenz herkommt.
Bei volljährigen Kindern gilt etwas anderes
Sobald das Kind achtzehn ist, wird das volle Kindergeld angerechnet, also 259 Euro. Der Grund: Ab der Volljährigkeit sind beide Eltern barunterhaltspflichtig. Der Betreuungsanteil fällt weg, es zählt nur noch Geld. Entsprechend wird auch das Kindergeld in voller Höhe gegengerechnet.

Der Selbstbehalt: Was dem zahlenden Elternteil bleiben muss
Auch wer Unterhalt zahlt, muss selbst leben können. Das Gesetz schützt deshalb einen bestimmten Betrag, der dem unterhaltspflichtigen Elternteil auf jeden Fall bleibt. Das ist der Selbstbehalt. Für 2026 wurde er nicht angehoben. Er liegt weiterhin bei:
– 1.450 Euro im Monat, wenn der zahlende Elternteil erwerbstätig ist
– 1.200 Euro im Monat, wenn er nicht erwerbstätig ist
Der Selbstbehalt für Erwerbstätige liegt höher, weil mit einem Job zusätzliche Kosten verbunden sind, etwa für den Arbeitsweg. Enthalten sind darin laut Düsseldorfer Tabelle auch Warmmietkosten von 580 Euro. Wer deutlich billiger wohnt, muss unter Umständen mit einem niedrigeren Selbstbehalt rechnen.
Aus dem Zusammenspiel der Zahlen ergibt sich eine unbequeme Konsequenz: Die Unterhaltssätze sind gestiegen, der geschützte Eigenbedarf ist es nicht. Für Elternteile mit knappem Einkommen wird der Spielraum dadurch etwas enger.
Reicht das Einkommen nicht aus, um den Mindestunterhalt zu zahlen, spricht man vom Mangelfall. Dann wird ausgerechnet, wie viel überhaupt verteilt werden kann, und bei mehreren Kindern anteilig gekürzt. Wichtig dabei: Wer behauptet, nicht zahlen zu können, muss das beweisen. Die Gerichte legen die Messlatte hier bewusst hoch. Ein niedriger Verdienst allein genügt nicht. Verlangt wird zusätzlich der Nachweis, dass man sich ernsthaft um besser bezahlte Arbeit bemüht hat, notfalls auch um einen Nebenjob. Juristinnen nennen das die gesteigerte Erwerbsobliegenheit gegenüber minderjährigen Kindern.
Der Unterhaltsvorschuss: Wenn nichts kommt
Wenn der andere Elternteil gar nicht zahlt, zu wenig zahlt oder unauffindbar ist, gibt es einen Ausweg. Du kannst beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen. Der Staat streckt das Geld vor und versucht anschließend selbst, es sich vom zahlungspflichtigen Elternteil zurückzuholen.
Die Sätze steigen zwar im gleichen Verhältnis wie der Mindestunterhalt. Gleichzeitig wird aber das erhöhte Kindergeld angerechnet. Beides gleicht sich fast genau aus, sodass es beim Unterhaltsvorschuss 2026 bei den bisherigen Beträgen bleibt:
– 227 Euro für Kinder von 0 bis 5 Jahren
– 299 Euro für Kinder von 6 bis 11 Jahren
– gestaffelt höher für ältere Kinder bis zum 18. Geburtstag
Wenn du bereits Unterhaltsvorschuss beziehst, brauchst du also nichts zu unternehmen. Der Betrag bleibt gleich.
Ein Missverständnis, das in Elterngruppen oft auftaucht: Unterhaltsvorschuss und Beistandschaft sind zwei verschiedene Dinge, und du kannst beides gleichzeitig haben. Der Unterhaltsvorschuss ist Geld, das dir das Jugendamt vorstreckt. Die Beistandschaft ist eine kostenlose Unterstützung, bei der das Jugendamt für dein Kind den Unterhalt geltend macht, notfalls auch vor Gericht. In vielen Fällen ist die Kombination aus beidem genau der richtige Weg.
Weiterlesen: Die ersten vier Wochen nach der Trennung
Ein Ausblick: Beim Sorgerecht könnte sich noch etwas tun
Die Zahlen, um die es hier ging, betreffen alle das Geld. Beim Sorge- und Umgangsrecht, also bei der Frage, wer über das Kind mitentscheidet und wann es bei wem lebt, hat sich zum Jahreswechsel dagegen nichts geändert.
Das könnte allerdings nicht so bleiben. Die letzte grundlegende Reform des Kindschaftsrechts liegt über 25 Jahre zurück, und aus dem Bundesjustizministerium ist seit Längerem angekündigt, dass eine Modernisierung kommen soll. Diskutiert werden unter anderem ein leichterer Zugang unverheirateter Väter zum gemeinsamen Sorgerecht, ein besserer Schutz vor häuslicher Gewalt in Umgangsverfahren und die Frage, ob das Wechselmodell ausdrücklich ins Gesetz aufgenommen wird.
Ein konkreter Gesetzentwurf liegt bislang nicht vor. Sobald sich das ändert, schauen wir uns hier an, was daraus für getrennte Eltern folgt.
Für heute gilt: Bei Sorgerecht und Umgang ändert sich 2026 zunächst nichts.
Was du jetzt konkret tun kannst
Damit du beim Unterhalt 2026 nichts liegen lässt, hier die wichtigsten Schritte auf einen Blick.
Schau nach, ob dein Unterhaltstitel dynamisch ist.
Ein Unterhaltstitel ist ein Dokument, mit dem der Unterhalt vollstreckbar festgeschrieben wird, zum Beispiel eine Jugendamtsurkunde oder ein Gerichtsbeschluss. Ist er als dynamischer Titel formuliert, steht darin kein fester Eurobetrag, sondern ein Prozentsatz des jeweils geltenden Mindestunterhalts. Der Vorteil: Wenn der Mindestunterhalt steigt oder das Kind in die nächste Altersstufe kommt, passt sich der Titel von selbst an.
Steht in deinem Titel dagegen eine feste Summe, bleibt es bei dieser Summe, bis jemand aktiv wird. Wenn du unsicher bist, was in deinen Unterlagen steht: Die Beistandschaft beim Jugendamt schaut kostenlos mit dir drüber.
Rechne einmal neu, wenn sich etwas verändert hat.
Ein Geburtstag, ein neuer Job, eine Gehaltserhöhung, ein zweites Kind. All das kann die Einstufung verschieben. Schon ein paar Euro mehr oder weniger beim bereinigten Netto können in eine andere Einkommensgruppe führen.
Führ eine Liste, was tatsächlich gezahlt wurde.
Datum, Betrag, eingegangen ja oder nein. Das wirkt im ersten Moment übertrieben pedantisch. Es entscheidet aber darüber, ob du bei einer Behörde oder vor Gericht etwas in der Hand hast. Der Satz „er zahlt oft zu wenig“ bringt dich dort nicht weiter. Eine datierte Aufstellung über zwölf Monate schon, denn erst über einen längeren Zeitraum wird sichtbar, ob es sich um einzelne Ausrutscher handelt oder um ein Muster.
Rede über die Rechnung, nicht über den Charakter.
Wenn beide Eltern denselben Rechenweg kennen, verliert das Gespräch viel von seiner Sprengkraft. Ein Satz wie „du gibst zu wenig für dein Kind aus“ führt fast zwangsläufig in einen Streit über Schuld und Anständigkeit. Ein Satz wie „nach Gruppe 3 wären es 614 Euro Bedarf, minus 129,50 Euro Kindergeld, also 484,50 Euro“ führt zu einer Zahl, über die man sich einigen oder streiten kann, ohne dass jemand als schlechter Mensch dasteht.
Wo du nachlesen und Hilfe bekommen kannst
Offizielle Quellen
Beratung und Unterstützung
Zum Selberrechnen
Häufige Fragen
Zum Schluss
Vier Euro mehr Kindergeld, vier Euro mehr Mindestunterhalt. Das ist keine Summe, die ein Leben verändert.
Was diese Zahlen aber sehr wohl verändern können, ist die Stimmung am Monatsende. In vielen getrennten Familien geht der Streit ums Geld gar nicht darum, dass jemand etwas vorenthalten will. Er entsteht, weil der eine den Tabellenbetrag im Kopf hat und der andere den Zahlbetrag. Weil niemand mehr weiß, ob der Titel dynamisch war. Weil unklar ist, ob das Kindergeld nun schon abgezogen wurde.
Wenn du aus diesem Beitrag zum Unterhalt 2026 eine einzige Sache mitnimmst, dann diese: Tabellenbetrag minus halbes Kindergeld ergibt den Zahlbetrag. Damit hast du schon mehr Klarheit als die meisten.
Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Er gibt den Stand von März 2026 wieder. Bei konkreten Fragen wende dich an eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Familienrecht oder an die Beistandschaft deines Jugendamts.
